Informationen aus dem Rathaus
Altreifenentsorgung
Am Samstag, den 09. November 2024 findet in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr eine mobile Altreifensammlung auf dem Parkplatz vor dem städtischen Bauhof, Lachenweg 3, 34560 Fritzlar statt. Die Sammlung wird von der Fa. Krautwald, Hessisch Lichtenau, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt. Die Preise können beim Entsorger (Tel. 05602/32 53 oder Mobil 0173/286 75 48) erfragt werden. Wir bitten um Beachtung!
SCHADSTOFF-SAMMLUNG
Die nächste mobile Schadstoff-Sammlung findet am Freitag, den 08.11.2024 von 15.00 bis 17.00 Uhr auf dem Parkplatz vor dem städtischen Bauhof, Lachenweg 3, Fritzlar statt.
Zusätzlich können Sonderabfälle im wöchentlichen Wechsel zwischen dem Entsorgungszentrum Schwalm-Eder (ehem. Mülldeponie) in Wabern-Uttershausen und der Müllumschlagstation in Schwalmstadt jeweils dienstags in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr abgegeben werden. Die genauen Termine erfahren Sie unter zva-sek.de (Abfallkalender).
WARUM werden Sonderabfälle gesammelt? Sonderabfälle stellen auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrer Inhaltsstoffe eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Sie dürfen daher nicht mit anderen Abfällen entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst und in speziellen Anlagen entsorgt werden.
WER darf anliefern? Die getrennte Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen richtet sich an Haushalte, Gewerbebetriebe und den Dienstleistungsbereich. Gewerbebetriebe und Dienstleistungsbereiche können allerdings nur dann teilnehmen, wenn nicht mehr als insgesamt 500 kg Sonderabfälle jährlich anfallen. Wenn Sie mehr Sonderabfall haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hessische Industriemüll GmbH, Am Lossewerk 9, 34123 Kassel, Tel. (05 61) 57 06 50 oder HIM GmbH, Abt. Kundenbetreuung, Waldstraße 11, 64584 Biebesheim, Tel. (0 62 58) 89 50.
WIE kann angeliefert werden? Die Behälter müssen dicht schließend sein, am zweckmäßigsten sind die Originalbehälter; sie sollten einigermaßen sauber sein - das Sammelpersonal muss damit arbeiten. Die Behälter dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter Fassungsvermögen haben. Die Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden.
WIEVIEL darf angeliefert werden? Die angelieferte Menge darf 100 kg je Sammlung oder Sammeltag nicht überschreiten.
WAS wird mit den Sonderabfällen gemacht? Die Sonderabfälle werden von geschultem Personal entsprechend den Vorgaben der Hessischen Industriemüll GmbH sortiert und verpackt. Je nach Art der Sonderabfälle werden diese wiederaufbereitet, die Wertstoffe herausgeholt, verbrannt (Sonderabfall-Verbrennung) oder endgelagert (Sonderabfalldeponie, Untertagedeponie).
Thema: Altmedikamente werden seit dem 01.07.1998 nicht mehr bei der Schadstoff-Sammlung entgegengenommen. Bitte geben Sie die Altmedikamente in Ihrer Apotheke ab!
Thema: Altöl kann beim Kauf von neuem Öl an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Seit 01.07.1987 besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, und zwar bis zur Menge des neu gekauften Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Also Kassenbon aufheben! Die Annahme von Altöl bei der Sondermüllsammlung ist ausgeschlossen!
Thema: Dispersionsfarben (alle wasserlöslichen Farben) sind kein Sondermüll! Sie müssen mit Zement, Kalk oder Gips vermischt werden, damit sie völlig aushärten und können dann zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Thema: Radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht) dürfen von den Annahmestellen und Schadstoffmobilen nicht angenommen werden. Dazu zählen auch Gefäße, Gegenstände oder Päckchen, die mit dem Strahlenwarnzeichen
oder
oder der Aufschrift „radioaktiv“ oder „radioactive“ gekennzeichnet sind. Wenn Sie radioaktive Stoffe entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung III – Umwelt- und Arbeitsschutz, Dezernat 33.1, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel, Tel.: 0561 / 106-3849, außerhalb der üblichen Dienstzeiten auch an die Feuerwehr oder die Polizei.
WAS GEHÖRT ZUM SONDERMÜLL?
A
Abbeizmittel, Abflussreiniger, Aceton, Akkus, Alkohol, Alleskleber, Allzweckreiniger, Ameisenvertilger, Ammoniak,
Anzünder, Autopflegemittel
B
Backofenreiniger, Badewannenreiniger, Batterien (Altbatterien können außerdem über den Handel jederzeit entsorgt werden), Beizen, Benzin, Bitumen flüssig, Bleichmittel, Bodenpflegemittel, Bremsflüssigkeit, Brennspiritus
C
Chemikalien
D
Desinfektionsmittel, Düngemittelreste
E
Energiesparlampen, Entkalker
F
Farben, Fensterreinigungsmittel, Fette, mineralisch, Fette, pflanzlich oder tierisch (Fritierfett), Feuerschutzmittel,
Fieberthermometer, Fleckenmittel, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Formalin (Formaldehyd), Fotochemikalien, Frostschutzmittel
G
Geschirrspülmittel, Gießharz, Gifte, Glasreiniger
H
Haarpflegemittel, Haushaltschemikalien, Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel), Holzpflegemittel, Holzschutzmittel - insektizithaltig - auf Teerbasis - wasserlöslich
K
Kaltreiniger, Klebstoffe, Kondensatoren, Kontaktkleber, Körperpflegemittel, Kosmetika, Kunstharze
L
Lasuren, Laugen, Leim, Leuchtstoffröhren, Lindan (Hexachlorcyclohexan), Lösungsmittel
M
Metallreinigungsmittel (Haushalt), Methanol, Möbelpflegemittel, Montageschaum, Mottenschutzmittel
N
Nagellackentferner, Neonröhren, Nitrolack, Nitroverdünnung
O
Öle, Ölfarben, Ölverschmutzte Betriebsmittel (z. B. Lappen)
R
Rattengift, Reinigungsmittel, Rostfleckenentferner, Rostschutzmittel
S
Salmiak (Ammoniak), Sanitärreiniger, Säuren, Scheuerpulver, Schneckenkörner, Schuhpflegemittel, Sekundenkleber, Spachtelmasse, Spraydosen mit Restinhalt
T
Teppich- und Polstereiniger, Terpentin, Terpentinersatz, Thermometer, Tierpräparate (i. d. R. arsenhaltig), Tipp-Korrektur
U
Universalreiniger, Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide), Unterbodenschutz
V
Verdünnung
W
Wachse, Wäschebleichmittel, Waschmittel, WC-Reiniger, Weichspüler, Wühlmausköder
Z
Zweikomponentenkleber
Nicht zum Sondermüll gehören reststofffreie Behältnisse. Reststofffrei bedeutet: spachtelrein und tropffrei. Reststofffreie Verkaufsverpackungen mit dem „Grünen Punkt“ geben Sie in die „gelbe Tonne“, andere Behältnisse können mit dem Haus- bzw. Sperrmüll entsorgt werden.
WAS kostet das? Die Abgabe der Abfälle ist kostenfrei. In den Gebühren, die Sie jährlich für Ihre Abfallentsorgung bezahlen, sind diese Kosten bereits enthalten.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an:
Abfallwirtschaft Lahn-Fulda, kostenfreie Servicenummer: (0800) 253 1000 oder Email: info@a-lf.de
Stadt Fritzlar (Sachgebiet Abgabewesen) Tel. (05622) 988-647 oder -677
UMWELT-TIP: Sonderabfälle vermeiden ist der beste Umweltschutz!
Sprechstunde der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises
Die Sprechzeiten finden grundsätzlich vormittags am dritten Freitag des Monats statt. Um Anmeldung im Vorfeld wird gebeten (Ansprechpartnerin Frau Sali-Raida, Tel. 05622/988-735, E-Mail: anna-lena.sali-raida@fritzlar.de). Die Beratung richtet sich an Bauherren und Entwurfsverfasser. Die Untere Bauaufsichtsbehörde berät in Bezug auf bauordnungsrechtliche Fragen zu geplanten Bauvorhaben in Fritzlar Kernstadt und Stadtteile. Der nächste Termin für die Sprechstunde der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises ist für
Freitag, den 15. November 2024 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 10:15 Uhr vorgesehen.
Ort: Rathaus Stadt Fritzlar - Fachbereich Bauwesen (4. OG, Zimmer 43), Zwischen den Krämen 7, 34560 Fritzlar