Rathaus mit Türmchen. Das untere Stockwerk ist aus Sandstein mit leicht rötlicher Farbe gebaut. Die beiden oberen Stockwerke sind aus Fachwerk mit blaugrauem Schiefer verkleidet und von einer Reihe von Fenstern versehen, hinter denen sich die Büros der Verwaltung befinden. Das Dach ist ebenfalls mit blaugrauem Schiefer gedeckt. Im rechten Bereich sind vor dem Gebäude noch zwei Bäume zu sehen.

Rathaus & Politik

Amtliche Bekanntmachung

Zum Flurbereinigungsverfahren Borken Fischteich - VF 2629


Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Borken Fischteich werden die Ergebnisse der Werter­mittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. 1 S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 17.02.2025 im Bürgerhaus Zimmersrode, Parkstraße 9 in 34599 Neuental erläutert worden sind und am

  • 18.02.2025 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und 
  • 19.02.2025 von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

im Bürgerhaus Zimmersrode, Parkstraße 9 in 34599 Neuental ausgelegen haben.

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrektur­rahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen. Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wurde ein Auszug aus den Wertermittlungs­nachweisen „Nachweis des Alten Bestandes" sowie ein Informationsblatt „Merkblatt zur Wertermittlung" zugesandt.

Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsge­meinde Stadt Borken (Hessen) und der Gemeinde Neuental sowie den angrenzenden Gemeinden Bad Zwesten, Frielendorf, Jesberg und Wabern sowie den Städten Fritz­lar, Homberg (Efze) und Schwalmstadt öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Inter­netadresse https://hvbg.hessen.deNF2629 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch er­hoben werden beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungs­behörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) oder bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinfor­mation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.


Zuständigkeit

Homberg (Efze), 20.03.2025,
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Flurbereinigungsbehörde