Standesamtswesen Sterbefälle

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Sterbefälle


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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt Fritzlar spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt
werden, sofern die betreffende Person in unserem Stadtgebiet verstorben ist.
Die Anzeige erfolgt schriftlich durch das Krankenhaus und die Alten-/Pflegeheime.
Im Übrigen sind zur (mündlichen) Anzeige in nachstehender Reihenfolge verpflichtet ...

a.   Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat

b.   Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat

c.   Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
     Hierzu zählen auch die Bestatter, die neben den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen und für die Angehörigen den Gang zum Standesamt übernehmen

Damit der Sterbefall beurkundet werden kann, müssen folgende Unterlagen der verstorbenen Person vorgelegt werden:

a.  Leichenschauschein (wird vom Arzt ausgestellt)

b.  Personalausweis oder Reisepass

c.   Nachweis über letzte Ehe oder Lebenspartner (z.B. Urkunde), bei geschiedenen Personen zusätzlich ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

d.   Geburtsurkunde, bei ledigen Personen

e.   Nachweis über den letzten Wohnsitz

f.   Personalausweis der anzeigenden Person (Angehöriger oder Bestatter)
      Diese Aufzählung ist NICHT abschließend.
     Weitere Nachweise können erforderlich sein, u. a. für Namensänderungen von Spätaussiedlern oder Vertriebenen.Gegen eine Gebühr von 12,00 € erhalten die Angehörigen
     eine Urkunde für Ihre Unterlagen, sowie drei weitere für die Krankenkasse, die Rentenversicherung und für religiöse Zwecke. Zusätzlich benötigte Urkunden kosten bei
     gleichzeitiger Bestellung 6,00 €, Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.