Standesamt
Urkunde für ...
Urkundenanforderung
- a. Urkunden über eine Geburt, Eheschließung oder Sterbefall können Sie von uns erhalten, sofern dieses Ereignis von uns
beurkundet wurde
Sie sind bei uns geboren,
haben bei uns die Ehe geschlossen
oder die betreffende Person ist in unserer Stadt verstorben. - b. Die Dokumente können Sie wie folgt beantragen:
- Online direkt hier
- Per Mail an standesamt@fritzlar.de oder per Fax unter o.g. Nummer
(Geben Sie hierzu bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Datum des Ereignisses,
eine Registernummer falls bekannt und einen Verwendungszweck an, wofür die Urkunde benötigt wird.
Sollte die von Ihnen angeforderte Urkunde nicht Sie persönlich betreffen, so fügen Sie bitte einen
entsprechenden Nachweis über Ihr rechtliches/berechtigtes Interesse für den Erhalt der Urkunde bei) - Durch persönliche Vorsprache
(unter Vorlage eines Lichtbildausweises; ggfs. anderer Urkunden zum Nachweis Ihres Interesses an der Ausstellung der betreffenden Urkunde, ggfs. einer Vollmacht, sollte die Urkunde nicht für Sie bestimmt sein) - per Telefon unter +49 5622 988-620 od. +49 5622 988-640
- c. Die Gebühr beträgt pro Urkunde 12,00 €.
Ausnahmen: bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare beträgt die Gebühr pro weiterer Urkunde 6,00 €; Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. - d. Sofern Sie die Urkunde nicht persönlich abholen können, überweisen Sie die fällige Gebühr auf das Konto der Stadt Fritzlar
IBAN: DE76 520 521 54 0120 0117 47
Swift-BIC: HELADEF1MEG
bei der Kreissparkasse Schwalm-Eder