Europawahl

Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hattte am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Die Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl wurden Ende April / Anfang Mai an Sie verschickt.

Für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die nicht im Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, galt: 

Sie können aktiv an der Wahl teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

  • die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinander folgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet; nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Abs. 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden),
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
  • in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung).

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tage vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag  auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter konnten hier herunterladen werden.

Der Antrag war auszufüllen und abzugeben bis zum 19. Mai 2024 im Wahlbüro des Rathauses.

 

Beantragung Wahlschein

Anlässlich der Europawahl am 09.06.2024 hatten Sie als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.

Sie mussten im Wählerverzeichnis der Stadt Fritzlar eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung fanden Sie auch die notwendigen Informationen (Wahlbezirk und laufende Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glaubten, wahlberechtigt zu sein, konnten Sie sich an das Wahlamt wenden.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL - Verbindung. Alle übermittelten Daten  werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen stand Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Magistrat der Stadt Fritzlar
Zwischen den Krämen 7
34560 Fritzlar
05622 988-637
stadt@fritzlar.de


ZUM WAHLSCHEINANTRAG


Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (pdf):

Download

Wahlbekanntmachung - Wahl zum Europäischen Parlament - Anlage 23 (pdf):

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