Sonderabfälle
Sonderabfälle
Warum werden Sonderabfälle gesammelt?
Sonderabfälle gefährden Mensch, Tier und Umwelt und müssen deshalb separiert und fachgerecht beseitigt werden. Zudem ist die Kreismülldeponie Wabern-Uttershausen nur für Hausmüll bzw. hausmüllähnliche Abfälle zugelassen.
Wer darf anliefern?
Die getrennte Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen richtet sich an Haushaltungen, Gewerbebetriebe und den Dienstleistungsbereich. Gewerbebetriebe und Dienstleistungsbereiche können allerdings nur dann teilnehmen, wenn nicht mehr als insgesamt 500 kg Sonderabfälle jährlich anfallen. Wenn Sie mehr Sonderabfall haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hessische Industriemüll GmbH, Am Lossewerk 9, 34123 Kassel, Tel. (05 61) 57 06 50 oder HIM GmbH, Abt. Kundenbetreuung, Waldstraße 11, 64584 Biebesheim, Tel. (0 62 58) 89 50.
Wie kann angeliefert werden?
Die Behälter müssen dichtschließend sein, am zweckmäßigsten sind die Originalbehälter, sollten einigermaßen sauber sein - das Sammelpersonal muß damit arbeiten, dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter Fassungsvermögen haben.
Die Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden.
Wieviel darf angelieferf werden?
Die angelieferte Menge darf 100 kg je Sammlung oder Sammeltag nicht überschreiten.
Was wird mit den Sonderabfällen gemacht?
Die Sonderabfälle werden von geschultem Personal entsprechend den Vorgaben der Hessischen Industriemüll GmbH sortiert und verpackt. Je nach Art der Sonderabfälle werden diese wiederaufbereitet, die Wertstoffe herausgeholt, verbrannt (Sonderabfall-Verbrennung) oder endgelagert (Sonderabfalldeponie, Untertagedeponie).
Thema: Altmedikamente
Auch Altmedikamente werden seit dem 01.07.1998 nicht mehr bei der Schadstoff-Sammlung entgegengenommen. Bitte geben Sie die Altmedikamente in Ihrer Apotheke ab!
Thema: Altöl
Altöl kann beim Kauf von neuem Öl an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Seit 01.07.1987 besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, und zwar bis zur Menge des neu gekauften Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Also Kassenbon aufheben! Die Annahme von Altöl bei der Sondermüllsammlung ist ausgeschlossen!
Thema: Dispersionsfarben
Dispersionsfarben (alle wasserlöslichen Farben) sind kein Sondermüll! Sie müssen mit Zement, Kalk oder Gips vermischt werden, damit sie völlig aushärten und können dann zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Thema: Radioaktive Stoffe
Radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht) dürfen von den Annahmestellen und Schadstoffmobilen nicht angenommen werden.
Dazu zählen auch Gefäße, Gegenstände oder Päckchen, die mit dem Strahlenwarnzeichen
oder
oder der Aufschrift „radioaktiv“ oder „radioactive“ gekennzeichnet sind. Wenn Sie radioaktive Stoffe entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an das
Regierungspräsidium Kassel, Abteilung III – Umwelt- und Arbeitsschutz
Dezernat 33.1
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Tel.: 0561 / 106-3849
außerhalb der üblichen Dienstzeiten auch an die Feuerwehr oder die Polizei.
Thema: Kfz-Batterien
Ab 01.10.1998 müssen verbrauchte Kfz-Batterien (Auto, Motorrad, Schlepper usw.) durch den Handel vom Endverbraucher kostenlos zurückgenommen werden. Die Abgabe im Schadstoff-mobil ist nicht mehr möglich.
WAS GEHÖRT ZUM SONDERMÜLL?
A
Abbeizmittel
Abflussreiniger
Aceton
Akkus
Alkohol
Alleskleber
Allzweckreiniger
Ameisenvertilger
Ammoniak
Anzünder
Autopflegemittel
B
Backofenreiniger
Badewannenreiniger
Batterien *
Beizen
Benzin
Bitumen flüssig
Bleichmittel
Bodenpflegemittel
Bremsflüssigkeit
Brennspiritus
C
Chemikalien
D
Desinfektionsmittel
Düngemittelreste
E
Energiesparlampen
Entkalker
F
Farben
Fensterreinigungsmittel
Fette, mineralisch
Fette, pflanzlich oder tierisch (Fritierfett)
Feuerschutzmittel
Fieberthermometer
Fleckenmittel
Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
Formalin (Formaldehyd)
Fotochemikalien
Frostschutzmittel
G
Geschirrspülmittel
Gießharz
Gifte
Glasreiniger
H
Haarpflegemittel
Haushaltschemikalien
Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel)
Holzpflegemittel
Holzschutzmittel - insektizithaltig
- auf Teerbasis
- wasserlöslich
K
Kaltreiniger
Klebstoffe
Kondensatoren
Kontaktkleber
Körperpflegemittel
Kosmetika
Kunstharze
L
Lasuren
Laugen
Leim
Leuchtstoffröhren
Lindan (Hexachlorcyclohexan)
Lösungsmittel
M
Metallreinigungsmittel (Haushalt)
Methanol
Möbelpflegemittel
Montageschaum
Mottenschutzmittel
N
Nagellackentferner
Neonröhren
Nitrolack
Nitroverdünnung
O
Öle
Ölfarben
Ölverschmutzte Betriebsmittel (z. B. Lappen)
R
Rattengift
Reinigungsmittel
Rostfleckenentferner
Rostschutzmittel
S
Salmiak (Ammoniak)
Sanitärreiniger
Säuren
Scheuerpulver
Schneckenkörner
Schuhpflegemittel
Sekundenkleber
Spachtelmasse
Spraydosen mit Restinhalt
T
Teppich- und Polstereiniger
Terpentin
Terpentinersatz
Thermometer
Tierpräparate (i. d. R. arsenhaltig)
Tipp-Korrektur
U
Universalreiniger
Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide)
Unterbodenschutz
V
Verdünnung
W
Wachse
Wäschebleichmittel
Waschmittel
WC-Reiniger
Weichspüler
Wühlmausköder
Z
Zweikomponentenkleber
Nicht zum Sondermüll gehören reststofffreie Behältnisse. Reststofffrei bedeutet: spachtelrein und tropffrei. Reststofffreie Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" geben Sie in den "gelben Sack", andere Behältnisse können mit dem Haus- bzw. Sperrmüll entsorgt werden.
Altmedikamente müssen in der Apotheke abgegeben werden.
Was kostet das?
Die Abgabe der Abfälle ist kostenfrei. In den Gebühren, die Sie jährlich für Ihre Abfallentsorgung bezahlen, sind diese Kosten bereits enthalten.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an:
Abfallwirtschaft Lahn-Fulda, kostenfreie Servicenummer: