Standesamt
Das Standesamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle standesrechtlichen Angelegenheiten. Es beurkundet Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle und stellt entsprechende Urkunden aus. Über diese drei wichtigen Ereignisse im Leben informieren wir Sie nachfolgend. Außerdem sind wir für Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen sowie Ehefähigkeitszeugnisse zuständig.
Neben der Dokumentation spielt das Standesamt auch eine beratende Rolle, etwa bei Fragen zur Namensführung oder zum Ablauf einer Hochzeit. Besonders in diesem Bereich ist unsere Expertise stark gefragt.
Kurz gesagt: Das Standesamt begleitet wichtige Lebensereignisse und sorgt für deren rechtliche Absicherung.
Beurkundungen
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Kontakt
Ein Sterbefall ist eingetreten -
Das Wichtigste auf einen Blick
Sofern eine Person im Stadtgebiet Fritzlar verstorben ist, wird die Beurkundung durch unser Standesamt vorgenommen. Der Tod eines Menschen muss dabei spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erfolgt die Anzeige schriftlich. Für Angehörige übernimmt die Anzeige in der Regel das mit der Bestattung beauftragte Unternehmen.
Damit der Sterbefall beurkundet werden kann, werden folgende Unterlagen der verstorbenen Person benötigt:
- ärztlichen Leichenschauschein,
- bei Ledigen: Geburtsurkunde und Personalausweis,
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Stammbuch, Personalausweis,
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Stammbuch, Scheidungsurteil, Personalausweis
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Stammbuch Sterbeurkunde oder Todeserklärung für den schon verstorbenen Ehegatten.
- Weitere Nachweise können erforderlich sein, u. a. für Namensänderungen von Spätaussiedlern oder Vertriebenen.
Bei der Beurkundung sollten Sie sich von den Sterbeurkunden mehrere Ausfertigungen ausstellen lassen, da Sie für die Abwicklung anderer Formalitäten (Rente, Krankenkasse, Versicherungen oder Erbschein) benötigt werden. Standardmäßig erhalten Sie von uns vier Urkunden - eine für Ihre Unterlagen sowie drei für Krankenkasse, Rentenkasse und religiöse Zwecke.
Der Leichenschauschein und die Sterbeurkunde sind Voraussetzung für die Bestattung und die weiteren zu regelnden Formalitäten
