Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.fritzlar.de veröffentliche Website der Stadt Fritzlar.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 9. April 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dokumente: Der Großteil der pdf-Dokumente, z.B. Satzungen oder Bebauungspläne sind derzeit nicht barrierefrei gestaltet bzw. können aufgrund ihrer Inhalte nicht barrierefrei gestaltet werden.
- Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte: bei einem Großteil der Bilder fehlen Alternativtexte.
- HTML-Strukturelemente für Überschriften: Einige Seiten beginnen aufgrund der Teaserbox im Slider bzw. Seitenheader mit einer h2, statt der üblichen h1. Der wesentliche Seiteninhalt folgt jedoch immer auf die Hauptüberschrift h1. Auch die Reihenfolge der Überschriften ist auf einigen Seiten fehlerhaft.
- HTML-Strukturelemente für Listen: Auf einigen Seite unseres Auftritts finden sich Listen, die aus optischen Gründen verwendet wurden, aber nur einen Eintrag statt mehrerer Einträge aufweisen.
- Ohne Farben nutzbar: Nicht an jeder Stelle sind Links durch eine weitere Auszeichnung wie Fettung oder Unterstreichung hervorgehoben.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Abs. 5 HVBIT darstellen würde:
- Ältere Dokumente und Formulare
- Von Dritten bereitgestellte Dokumente
- Keine Untertitel oder Transkriptionen bei Videos
Geplante Maßnahmen
- Schrittweise Ergänzung von Alternativtexten bis Ende 2025
- Korrektur der HTML-Strukturelemente für Überschriften bis Ende 2025
Datum der Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 09.04.2025 erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de