Kfz: Ordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
Typisierung
2/3Anträge / Formulare
Ihr Anliegen direkt online starten
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Jasmin Dürringer
- Sven Hillbrand
- Ralf Lamm
- Christian PolteSachgebietsleiter