Lagerfeuer Genehmigung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen. 

  • Was sollte ich noch wissen?

    Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende